Wir freuen uns, Sie auf Ihrem Weg zu Ihrer Gesundheit begleiten zu dürfen. Wir Physio- und Ergotherapeuten im Körperreich sind WahltherapeutInnen und arbeiten nach ärztlicher Verordnung mit allen österreichischen Krankenkassen Bvaeb, KuF, ÖGK und SVS zusammen.
Wir möchten Ihnen den Start einer Therapieserie so einfach und unkompliziert als möglich gestalten. Bitte kontaktieren Sie Ihren Wunschtherapeuten direkt oder schreiben uns ein Mail an info@koerperreich.tirol oder rufen uns zu den Bürozeiten unter +43 664 1885660 an und vereinbaren einen Ersttermin.
Bringen Sie bitte zu Ihrem ersten Termin die ärztliche Verordnung, den Arztbrief mit dem Befund und ggf. vorhandene Röntgen- oder MRT- Bilder für den behandelnden Therapeuten mit. Tragen Sie bequeme Kleidung zur Therapie, Hausschuhe und ein Leintuch haben wir selbstverständlich für Sie.
Wir übernehmen die Bewilligung der Therapiezuweisung und reichen die notwendigen Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein.
Nach dem Anamnesegespräch und der physiotherapeutischen Untersuchung vereinbaren Sie mit Ihrem Therapeuten ein Behandlungsziel und erarbeiten gemeinsam einen persönlichen Behandlungs- bzw. Therapieplan.
Anschließend vereinbaren Sie mit Ihrem behandelnden Therapeuten Ihre weiteren Termine.
Ist es Ihnen einmal nicht möglich, Ihren Termin wahrzunehmen, so sagen Sie ihn bitte bis spätestens 24h vor der vereinbarten Zeit telefonisch, per SMS oder Mail ab und vereinbaren einen Ersatztermin.
Falls Sie Ihren Termin nicht fristgerecht absagen konnten, behalten wir uns bei wiederholten Fällen vor, die versäumte Therapiestunde zu Gänze zu verrechnen.
Nach Abschluss Ihrer Therapieserie erhalten Sie von uns ein Kuvert mit Ihrer originalen ärztlichen Verordnung, eine Honorarnote, sowie eine Leistungsaufstellung mit allen durchgeführten Terminen.
Wir bitte Sie, unsere Leistungen innerhalb von 10 Tagen zu begleichen und die ärztliche Zuweisung, die Honorarnote und die von Ihnen unterzeichnete Leistungsaufstellung, sowie die Zahlungsbestätigung der Bank bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Ihre Therapiekosten werden zwischen 35- und 55 % von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet.
Wenn Sie über eine Zusatz- oder Unfallversicherung verfügen, dann können Sie den nicht erstatteten Kostenanteil Ihrer Krankenkasse bei dieser jeweiligen Versicherung einreichen und erhalten meist den gesamten Betrag der Honorarnote rückerstattet.